Bundesfernstrassengesetz; § 9, Abs. 1


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Marx am 23 Februar, 2015 um 13:11:06:

Hallo.

Ich habe in den 90érn an einer BAB gebaut und 2012 das Nachbargrundstück als Bauland (unbebaut) gekauft
In 2013 wird das Bundesfernstrassengesaetz dahingehend geändert, dass in einem Schutzstreifen von 40 Metern generell nicht mehr gebaut werden darf und in einem 100 Meter Streifen nur noch quasi saniert werden darf.
Diese Regelung stellt in meiner Wahrnehmung einen erheblichen Einschnitt in meiner Planung dar. Materiel lässt sich wohl nur ein finanzieller Verlust geltend machen. Den defakto hat man BAULAND in ACKERLAND verwandelt.

Wie sollte ich damit umgehen?
Wer hat dazu schon Erfahrung oder Informationen?
Gibt es schon Urteile oder Verfahren in ähnlicher Sachlage?
Und wen zum Geier, wen dann, verklag ich jetzt?

Danke für Tips



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]