Gesendet von Bauassessor am 04 März, 2015 um 16:54:06:
Antwort an: Aufstocken eines Wohnhauses im Außenbereich posted by Nadine am 03 März, 2015 um 12:10:35:
Hallo,
es kommt darauf an, ob sie zu der Gruppe der privilegierten Nutzungen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB (z.B. Landwirte etc.) gehören.
Wenn nicht, kann es sehr viele Probleme geben: i.d.R. ist dort einer Erweiterung nicht zulässig.
Gruß,
Bauassessor
: Wie mir gerade vom Bauordnungsamt mitgeteilt wurde, gibt es für unser Grundstück und dem darauf befindlichen 1 geschossigen Wohnhaus kein Bebauungsplan. und wir unterliegen dem bauen im außenbereich.
: ist es möglich das wir unser haus mit einer etage aufstocken können oder kann es da probleme geben?