Aussetzung Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sven am 18 Mai, 2005 um 09:36:26

Hallo,

uns wurde soeben die bereits vor Monaten erteilte Baugenehmigung (infolge eines gekippten B-Planes)ausgesetzt. Der Bau sollte diese Tage begonnen werden ...

Wem stellen wir nun die entstehenden Kosten für Bereitstellungszinsen oder gar (im Falle dass die Bank den Kredit komplett kündigt) Nichtabnahmeentschädigung, Architekten, Statiker, Notar, Grundbuchamt etc. in Rechnung?

Gibt es sowas wie eine Rechtssicherheit nach erteilter Baugenehmigung? Ich meine, es ist doch klar, daß man nach Erhalt der Genehmigung anfängt Verträge zu schliessen etc. bevor man zu bauen beginnt ...



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]