Bauantrag abgelehnt, was jetzt?


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Gesendet von Hendrik Winterkoppel am 21 März, 2015 um 19:13:18:

Hallo,

ich habe ein Grundstück mit 750 m^2 erworben. Es befindet sich in einem älteren Baugebiet für das es keinen B-Plan mehr gibt. Dort stand ein Haus welches schon vor meinem Kauf abgerissen wurde. Ich möchte dort jetzt gerne ein Haus (Bungalow mit Walmdach) mit der Sohlplattengröße von 153 m^2 bauen. Dieses lehnt das Bauamt leider ab mit der Begründung, dass das Haus eine zu Große Grundflächenzahl hat. Das Haus hätte eine GFZ von 0,20. Erlauben würden Sie mir eine GFZ von 0,17, also nur 140 m^2. Jetzt zu der Frage.
Darf das Bauamt einfach so willkürlich eine GFZ festlegen? Mir ist klar, dass ich mich in das Gebiet einpassen muss. Das habe ich auch meines Erachtens auch getan. Es stehen dort viele Bungalows mit Walmdach und ich habe auch alle Grenzabstände eingehalten. Ein paar Häuser weiter stehen nämlich auch mehrere Häuser, die eine größere GFZ von 0,20 haben, laut Katasterauszug. Das Haus was da vorher gestanden hat, war von der Grundfläche auch größer. Als Begründung hat das Bauamt auch noch angegeben, dass die Bauvoranfragen von den vorherigen Interessenten auch mit der GFZ festgelegt worden und es ja jetzt nicht fair sei, dass das Haus genehmigt wird. Ich gebe zu, dass ich keine Bauvoranfrage gestellt habe. Ich habe mich eigentlich darauf berufen, dass das Haus was da vorher stand, ja größer war. Gibt es da nicht auch so etwas wie Bestandsschutz? Mein Architekt hat auch schon mit dem Bauamt korrespondiert, hat Gerichtsurteile usw. zu denen geschickt, wurde aber weiterhin abgelehnt. Habe ich eine Chance, wenn ich damit zum Rechtsanwalt gehe? Wie lange dauert so etwas, falls es vor Gericht geht?
Vielen Dank für eure Antworten.



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