Re: Bebauungsplan / Grundstsücksgröße


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Gesendet von Bauassessor am 31 März, 2015 um 16:07:11:

Antwort an: Bebauungsplan / Grundstsücksgröße posted by Haiko Ottman am 28 März, 2015 um 18:15:19:

Hallo,

es ist ungewöhnlich, dass im Bebauungsplan die exakte Größe des Grundstücks festgelegt ist, weil der Grundstückszuschnitt oft erst nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt. Ich kenne bisher nur Fälle in denen "mind. xxx qm" oder "max. xxx qm" stehen, um den Charakter des Wohngebietes zu gewährleisten.

Klären Sie also bitte noch einmal den genauen Wortlaut der Festsetzung.

Ich entnehme Ihrer Frage, dass das Gebäude bereits steht. Wie haben Sie denn die Genehmigung erhalten, wenn das Gebäude nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprach? Sollten Sie eine Genehmigung haben, sollten Sie davon ausgehen, dass keine Behörde einen Abriss verlangt.

Sollten Sie keine Genehmigung haben, kann Sie das aber sehr wohl. Deswegen sollten Sie prüfen, ob sie das Gebäude nicht "rückwirkend" genehmigen lassen können. Falls dabei die Grundstücksgröße im Bebauungsplan wirklich exakt auf 300 qm festgesetzt wurde, können Sie ggf. eine Befreiung von der Festsetzung des Bplans beantragen, da die Einhaltung der Festsetzung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde, falls Sie das Grundstück nun nicht mehr vernünftig nutzen können.

: Im Bebauungsplan steht, 300qm soll das bebaute Grundstück betragen. Kann die Stadt bzw. die Behörde das Gebäude abreißen lassen weil die Grundstücksgröße weniger als 300qm ist? Vielen Dank!





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