Re: Seecontainer auf Privatgelände


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 April, 2015 um 23:27:23:

Antwort an: Seecontainer auf Privatgelände posted by SEbastian am 13 April, 2015 um 22:38:37:

Hallo SEbastian,
warum nicht See-bastian?
Warum fragen Sie nicht bei Ihrer Stadt/Behörde nach?
Genehmigungsfrei bei Ihnen: Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,
und freistehende Gebäude ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten bis zu 100 m² Grundfläche und 5 m Firsthöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind.
Bauliche Anlagen, die für höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände errichtet werden, ausgenommen sind Fliegende Bauten




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