Re: Nebengebäude


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Gesendet von Dirk Baumeister am 20 April, 2015 um 10:09:58:

Antwort an: Re: Nebengebäude posted by regina am 14 April, 2015 um 08:21:32:

: die Hauptnutzung lt. Bauantrag lautet Garage mit Nebengebäude! Danke für eine erneute Antwort!

Auch das hilft nicht recht weiter. Denn es wird sich kaum um ein Nebengebäude der Garage handeln sondern um ein Nebengebäude zur Hauptnutzung auf dem Grundstück (Schloss?). Oder ist Garage die einzige Nutzung auf dem Grundstück. Aber wem dient die Garage dann?

... lassen Sie sich am besten den Gesamtzusammenhang auf dem zuständigen Bauamt erklären. Dort würde man Ihnen auch erklären, ob die von Ihnen hier benannte Nutzung in dem Gebäude genehmigt oder überhaupt möglich ist.



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