Re: Bauamt verweigert die Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid


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Gesendet von Bauassessor am 28 April, 2015 um 20:11:54:

Antwort an: Bauamt verweigert die Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid posted by Günter Weber am 28 April, 2015 um 18:39:26:

Hallo,

meines Wissens können Sie so viele Bauvoranfragen stellen wie Sie wollen, die auch alle (auch parallel) bearbeitet werden müssen. Und da der erste Bauvorbescheid von A, der zweite aber von B gestellt wurde, kann theoretisch B ja gar nicht wissen, was von A beantragt wurde. Ich sehe daher kein logisches Argument, was einer zusätzlichen Bauvoranfrage im Wege stünde. Dazu kommt, dass manchmal Bauherren unterschiedliche Varianten abprüfen wollen, um festzustellen, was alles genehmigungsfähig ist. Das würde nach der Argumentation des Bauamtes ja auch nicht gehen.


Nach meinem Wissen löst das Einreichen von Bauvoranfragen aber keine Frist aus, so dass das Bauamt theoretisch Ewigkeiten Zeit hat, die Voranfrage zu bearbeiten.

Wenn das denn stimmt (ich kenn' mich da nicht für alle Bundesländer aus - in welchem wollen Sie denn bauen?), dann war es ein Fehler des Bauamtes, Ihren Architekten unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu schicken. Sie hätten es annehmen müssen - aber wann sie es bearbeiten, ist dann dem Amt überlassen.


Bauassessor


: Hallo zusammen,

: folgender Fall:

: A besitzt Grundstücke, für die kein Bebauungsplan gilt. Um diese besser verkaufen zu können, stellt er Anträge auf Vorbescheid, die positiv beschieden werden. B will eines der Grundstücke kaufen, aber natürlich nicht haargenau das bauen, was A in seinem Antrag auf Vorbescheid dargestellt hat. A und B einigen sich darauf, dass sie einen Passus in den Kaufvertrag aufnehmen, dass B vom Kauf zurücktreten darf, wenn sein eigener Antrag auf Vorbescheid (mit seinem gewünschten Projekt) abgelehnt würde.

: Nun engagiert B einen Architekten, um einen eigenen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Dieser kehrt unverrichteter Dinge vom Bauamt zurück. Ihm wurde mitgeteilt, dass der bereits erfolgte Bescheid "Bestand habe" und weitere Fragen bitteschön im Rahmen eines Bauantrags zu klären seien. Die Bearbeitung des Antrags wird also verweigert.

: Für B ist das sehr ungünstig, da ein Bauantrag wesentlich teurer ist. Nicht nur was die Gebühren beim Bauamt angeht, sondern auch aufgrund der nötigen Planungsleistungen. Und möglicherweise sind diese Kosten alle für die Katz, wenn nämlichn das gewünschte Vorhaben abgelehnt wird.

: B fragt sich nun, ob ein solches Vorgehen des Bauamts überhaupt zulässig ist. Er weiß, dass das Bauamt unter öffentlichem Druck steht, weil dort Bauanträge nicht in der gesetzlichen Frist bearbeitet werden. Vielleicht will man sich nun weitere Arbeit vom Hals halten.

: Herzlichen Dank für alle Antworten!





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