Re: aufstockung


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Gesendet von charl staud am 30 April, 2015 um 09:08:43:

Antwort an: Re: aufstockung posted by Bauassessor am 29 April, 2015 um 12:22:48:

danke für antwort,
werde am montag mal im bauamt nachfragen, habe allerdings erfahren das die aufstockung bereits genehmigt ist, obwohl das haus dann höher ist als in der umgebung.
mfg
charl

: Hallo

: was sagt denn der Bebauungsplan, falls es einen gibt? Klingt ja nicht so, wenn Sie selbst von einfügen in die Umgebung sprechen.

: Wenn es sich um ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB handelt, dann muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Ob sich die Aufstockung einfügt, liegt aber primär an der Kubatur des Hauses als an der Geschosszahl.

: Ein Beispiel:

: Das Haus, das aufstocken will, ist zweigeschossig und hat bisher eine lichte Höhe von 7m, die Gebäude im Umfeld haben ebenfalls 2 Geschosse, aber eine Höhe von 10m wegen hoher Raumdecken etc. Dann wäre ein Aufstocken auf 10m nach meinem Kenntnisstand zulässig, selbst wenn sich dadurch die Geschosszahl auf 3 erhöht.

:
: Gruß,

: Bauassessor

:
: : hallo,
: : ist eigentlich eine aufstockung möglich, wenn das gebäude dann einen ganzes stockwerk höher ist, als die übrigen häuser der straße( 1 etage plus ausgebauter mansarde) gibt es ausnahmen?
: : eigentlich entspricht es dann nicht mehr anpassung an die umgebung.
: : mfg
: : charl




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