Re: Baulinie Bauvorbescheid Bauantrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 30 April, 2015 um 12:33:49:

Antwort an: Baulinie Bauvorbescheid Bauantrag posted by T. Steiger am 30 April, 2015 um 08:40:25:

Hallo,

eine "Baulinie" im klassischen Sinn gibt es nur in einem Bebauungsplan.

Wahrscheinlich ist eher so etwas wie eine "Bauflucht" gemeint, die sich aus der näheren Umgebung ableitet. Oder wie kam man genau auf diese Linie?

Gruß,

Bauassessor


: Hallo,

: folgender fiktiver Fall:

: A bekommt einen Bauvorbescheid von der unteren Bauaufsichtsbehörde mit der Genehmigung im Außenbereich zu bauen. In diesem Verfahren wurde auch die Gemeinde um Stellungnahme/Genehmigung gebeten. U.a ist Voraussetzung im Bescheid sich an die Baulinie zu halten. Als Anhang zum Bauvorbescheid gibt es eine Skizze (7 Meter darf nicht überschritten werden). Im Bauantragsverfahren verlangt die Gemeinde nun 5 Meter. Darf die Gemeinde jetzt abweichen? Bebauungsplan, Satzung usw. gibt es nicht.

: Herzlichen Dank vorab.
: T.Steiger





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]