Re: für welche Vorhaben darf der Bauherr den Bauantrag in NRW stellen?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 06 Mai, 2015 um 15:08:37:

Antwort an: für welche Vorhaben darf der Bauherr den Bauantrag in NRW stellen? posted by Bolanger am 06 Mai, 2015 um 14:15:07:

Hallo!

Der erste Punkt "Architekt" (Bauvorlageberechtigter) wäre in Nordrhein-Westfalen in § 70 Abs. 2 der Bauordnung NRW niedergelegt. Dort sind die Vorhaben aufgeführt, für die kein "Architekt" "unterschreiben" muss.
Ihren geplanten Partyraum vermag ich jedoch dort nicht einzuordnen, weshalb ein Bauvorlageberechtigter erforderlich sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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