Re: Aussetzung Baugenehmigung


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Abgeschickt von K.D. am 19 Mai, 2005 um 13:02:59

Antwort auf: Aussetzung Baugenehmigung von Sven am 18 Mai, 2005 um 09:36:26:

: Hallo,

: uns wurde soeben die bereits vor Monaten erteilte Baugenehmigung (infolge eines gekippten B-Planes)ausgesetzt. Der Bau sollte diese Tage begonnen werden ...

: Wem stellen wir nun die entstehenden Kosten für Bereitstellungszinsen oder gar (im Falle dass die Bank den Kredit komplett kündigt) Nichtabnahmeentschädigung, Architekten, Statiker, Notar, Grundbuchamt etc. in Rechnung?

: Gibt es sowas wie eine Rechtssicherheit nach erteilter Baugenehmigung? Ich meine, es ist doch klar, daß man nach Erhalt der Genehmigung anfängt Verträge zu schliessen etc. bevor man zu bauen beginnt ...


In § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz ist der Widerruf von rechtmäßigen Verwaltungsakten geregelt. In Absatz 6 steht, das der Betroffene auf Antrag zu entschädigen ist.
Die Voraussetzungen würde ich sehr sorgfältig prüfen lassen.
Bei Streitigkeiten ist hier der "ordentliche" Rechtsweg, als über das Amtsgericht und nicht über das Verewaltungsericht zu beschreiten.




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