Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt?


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Gesendet von Ludwig am 08 Mai, 2015 um 14:45:21:

Antwort an: Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt? posted by Dirk Baumeister am 08 Mai, 2015 um 07:19:15:

Vielen Dank für die Antwort. Im Schreiben der Behörde wird vorgeworfen, man habe das Haus unerlaubterweise zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut. Es fanden aber seit der Errichtung aber keinerlei bauliche Änderungen statt (läßt sich anhand von den ursprünglichen Flurplänen und Fotos vor dem Erwerb belegen). Auch die 4 Küchen sind bereits im Originalplan eingezeichnet.

Der Vorwurf ist also aus der Luft gegriffen. Dies wurde auch schriftlich mitgeteilt. Seitdem begann der Begehungsterror samt einem Beamten, der einen Moment abwartete, als die Haustür kurz offen stand, um unerlaubt das Haus zu betreten, sich im Flur umsah und dann, als er des Hauses verwiesen wurde, behauptete "Ich habe bereits, was ich brauche, wenn sie getrennte Wohnbereiche nutzen, ist das keine WG".


Die Frage ist nun, ob es eine Vorschriften gibt, wie viele Küchen oder Zimmer eine WG pro Bewohner haben darf, und ob einzelne Räume einzeln nutzbar sein dürfen. Ich konnte bisher keine solchen Gesetze finden.




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