Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 09 Mai, 2015 um 09:52:24:

Antwort an: Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt? posted by Ludwig am 08 Mai, 2015 um 14:45:21:

Ich muss nochmal konkreter nachfragen: Was sagt denn die Behörde genau, warum ihrer Auffassung nach ein Mehrfamilienhaus dort unzulässig sei? Materielle bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Probleme? Oder geht es nur formal um eine vermutete ungenehmigte Änderung, die man aber genehmigen könnte, wenn beide wollten?

Die "Familie" ist keine Kategorie im Baurecht. Vielleicht noch die "Wohnung". Wenn die ordentlich genehmigt ist, können beliebig viele Personen und Familien darin wohnen, bis meinetwegen das Maß bauordnungsrechtswidriger, wohnungsaufsichtsrechtswidriger, etc. Zustände erreicht ist. Ist das der Fall? Oder warum meint die Behörde das genau? Welche Vorschriften sollen Sie im Detail genau verletzen?

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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