Re: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 Mai, 2015 um 23:35:04:

Antwort an: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ? posted by AndyB am 20 Mai, 2015 um 19:49:44:

Hallo AndyB,
sehr löblich, ohne "Auflage" einen 2. Rettungsweg anzubieten! Hut ab! Baurechtlich benötigen Sie keine Genehmigung, "privatrechtlich" (äusseres Erscheinungsbild) sollten Sie die Zustimmung der WEG einholen.
Ob der neue 2. Rettungsweg aber auch funktioniert, sollten Sie mit der Feuerwehr Stuttgart absprechen....
Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz versteht sich als moderner Dienstleister. Jeder Bürger der Landeshauptstadt mit allgemeinen Fragen zum Thema „Brandschutz“ hat, kann sich an den Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz wenden. In den vergangenen Jahren stieg das telefonische Beratungsbedürfnis stetig an. Um den durchschnittlich über 1.000 Anfragen pro Jahr noch gerecht werden zu können, wurde eigens hierfür ein Telefondienst eingerichtet. Jeder Interessierte kann die Abteilung Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz immer dienstags und donnerstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr telefonisch erreichen.
Telefon: 0711 / 5066-1401
Die Beratung ist im Regelfall kostenlos.
Ich hoffe, Sie wollen nicht nur Ihr Gewissen beruhigen, da Sie ja vielleicht doch die Flächen als Aufentshaltsraum nutzen...




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