Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt?


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Gesendet von Ludwig am 04 Juni, 2015 um 00:02:00:

Antwort an: Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt? posted by H. Hallmackenreuther am 09 Mai, 2015 um 09:52:24:

: Ich muss nochmal konkreter nachfragen: Was sagt denn die Behörde genau, warum ihrer Auffassung nach ein Mehrfamilienhaus dort unzulässig sei? Materielle bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Probleme? Oder geht es nur formal um eine vermutete ungenehmigte Änderung, die man aber genehmigen könnte, wenn beide wollten?

Es hat sich einiges neues ergeben: Die Behörde wurde auf das Betreiben des Nachbarn hin aktiv, der eine Anzeige erstattet hat.
Ein Mehrfamilienhaus wäre prinzipiell nicht unzulässig, aber die Umnutzung wäre nicht wirtschaftlich, da man Parkplätze von der Gemeinde ablösen müßte (das Haus liegt nicht an der Strasse), und ein Mitarbeiter der Stadt bereits andeutete, daß er dem Hausbesitzer mit dem Brandschutz bei der Umnutzung das Genick brechen werde. Zitat: "Damit haben wir schon Existenzen vernichtet".

Effektiv soll der Hausbeseitzer vertrieben werden, damit das Haus unter Wert auf den markt kommt, und der Nachbar (Bediensteter der Stadt) es günstig kaufen und dank Strassenzugang problemlos in ein Mehrfamilienhaus umnutzen und teuer verkaufen kann.

Heißt man hat es hier mit einer hochgradig feindseelig eingestellten Behörde zu tun.

Das Haus wurde in den 1970ern als Einfamilienhaus genehmigt. Seitdem wurde es immer an Wohngemeinschaften vermietet, da es für einzelne Familien einfach zu groß ist.

Die Argumentation des Bauamtes läuft bisher auf zwei Richtungen hinaus: Zum einen behauptet man, eine Vermietung an eine Wohngemeinschaft wäre bereits eine genehmigungspflichtige Umnutzung. Gleichzeitig will man jedoch beweisen, dass es gar keine WG ist, was man am Argument festmacht, jeder Mieter hätte theoretisch so viel Platz wie in einer eigenständigen Wohnung.

Beide Argumente werden weder mit Vorschriften, Gesetzes- oder Verordnungsparagraphen unterlegt, sondern lediglich von der Drohung einer Nutzungsuntersagung und Zwangsräumung der Immobilie begleitet.

Der Besitzer wähnt sich weiterhin im Recht, da kein Umbau stattfand und seines Erachtens eine WG Miet- und Baurechtlich keinen Unterschied zu einer Familie macht.



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