Re: Zinsschaden beim Bauverzug


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Juni, 2015 um 21:47:40:

Antwort an: Zinsschaden beim Bauverzug posted by dqa am 12 Mai, 2015 um 22:34:33:

Hääää,

dafür braucht man kein Rechtsanwalt zu sein.

Wenn ein rechtsgültiger Verzug aus einem rechtsgültigen Vertrag entstanden ist und dies mit Kosten verbunden ist, dann hat der Verursacher dafür immer gerade zu stehen.

Ein Datum interessiert da nicht mehr, weil laut der Aussage des Fragestellers ja bereits schon der Verzug eingetreten ist.

Um feststellen zu können, ob es einen Verzug gibt oder nicht, dazu bedarf es natürlich -bevor man von Verzig reden kann- der genaueren Prüfung.

Die scheint aber ja schon bereits erfolgt zu sein, sonst könnte der Fragesteller ja nicht von einem Verzug bereits schon reden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft. Lt. Vertrag gabe es einen 3 Monatigen Verzug.
: Lt. unser Darlehensvertrag mussten wir Monat für Monat Zins zahlen für die bereits abgerufene Darlehenssumme bis das Haus fertig wäre, dann können wir mit Tilgung anfangen.
: Durch den Verzug muss ich für 3 Monate mehr Zinsen zahlen. Kann ich für den Zinsschaden beim Bauträger Entschädigung verlangen?





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