Re: Erdarbeiten deutlich teurer als Angebot


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Juni, 2015 um 22:10:46:

Antwort an: Re: Erdarbeiten deutlich teurer als Angebot posted by oberh am 29 April, 2015 um 11:00:47:

Häää,

der Fragesteller schreibt es doch.

Es hat sich hinterher heraus gestellt, dass das Niveau abgesenkt werden muss ..... bzw. musste ...., schreibt der Fragesteller.

Somit ist doch klar, dass der Unternehmer wohl sehr wenig dafür kann, wenn sich hinterher die Höhenangaben verändern oder verändert werden.

Eine Höhenänderung des Auftraggebers darf als Anordnung des Auftraggebers gewertet und auch so verstanden werden.

Anordnungen der Bauherrschaft ist bzw. hat der Unternehmer zwingend Folge zu leisten, es sei denn, die Anordnung würde gegen geltendes Recht und gegen geltende Gesetze verstossen.

Der Fragesteller schreibt doch auch wiederum selbst, alles richtig, musste sein, und so weiter.

Also was soll das, woher hätte der Unternehmer das wissen sollen. Auch kann der Unternehmer sicher nicht in die Erde hinein schauen um zu sehen, welche Eigenschaft das anstehende Erdreich hat.

Dazu wäre ein vorher erstattetes hydrogeologisches Gutachten nicht das schlechteste, z. B. Rammsondierungen etc.

Klar, es wird sicher das übliche passieren, wer hats angeordnet, der Auftraggeber wie in den meisten Fällen immer nicht sindern der Architekt und der Architekt hätte es allerdings nicht anordnen dürfen, weil er für den schlussendlichen Griff in die Geldbörse des Auftraggebers nicht bevollmächtigt ist, was meistens zur Folge hat, sodann Anscheinsvollmachten etc. des Architekten auch weg fallen, dass der Unternehmer auf den Kosten hängen bleibt und nicht bezahlt werden muss, weil er keinen entsprechenden Auftrag vom Auftraggeber -sondern nur von einem nicht ordnungsgemäß und einem nicht ausreichend bevollmächtigten Architekten- hat.

Finden Sie das gerecht, sodann Sie selbst sagen, es war alles richtig, nötig und erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


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: Tatsächlich könnte dieser als nicht geeignet erscheinen - müsste abgefahren und später durch noch zu erwerbenden Boden/Füllmaterial ersetzt werden.
: Dies dürften aber keinesfalls 482 m² sein ?!?
: Ist dem Unternehmer hier ein Rechenfehler passiert?

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: LG
: Olaf




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