Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden


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Gesendet von Zaunfred am 11 Juni, 2015 um 12:49:22:

Angenommen der Nachbar (Thüringen) hat etwas gegen den Sichtschutzzaun (1,8m) in der Nähe der Grundstücksgrenze und könnte ggf. sogar was dagegen unternehmen, da der B-Plan sich zur Gestaltung (1,2m Maschendraht) äußert. Kann man einen massiven Doppelgittermattenzaun mit "Guck nicht"-Streifen in ein Nebengebäude umfunktionieren (max. 3m hoch und 9m lang erlaubt), indem man ein freitragendes Dach daran montiert zum Beispiel mit einer Abwinkelung der Pfosten? Zählt der Zaun dann als Wand des Gebäudes oder noch als Einfriedung? Wie tief muss das Gebäude mindestetes sein, dass es als Gebäude wirkt (gilt)?



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