Die Last mit der Baulast


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Gesendet von Hans-H. am 14 Juni, 2015 um 12:14:47:

Auf einem Grundstück liegt eine Baulast(Vereinigungsbaulast). Nachbar A möchte ein zweites Haus auf seinem Grundstück erstellen.Das erste liegt an der Grenze. Die Baugenehmigung geht durch, Nachbar B wiederspricht wegen nicht eingehaltenen Abstände auf demselben Grundstück von 2,5m. Die Genehmigung wird erneuert,mit 2,5m Abstand. Nachbar B klagt,die Grenzsteine stehen nicht richtig, Katasteramt mist, alles in Ordnung, Nachbar A baut. Nachbar B geht vor das Landesamt,zur Grenzermittlung. Nachbar B hat Recht. Der vorherige Besitzer von Nachbar A hat 4 Grenzseine versetzt. Somit hat Nachbar A jetzt 15qm überbaut.
Das Ganze hat 1 1/2 Jahre gedauert. Das Haus von Nachbar A steht längst.
Aber wie geht es jetzt weiter? Muss Nachbar A eine Entschädigung zahlen oder kann ihm sogar das Haus abgerissen werden? Nachbar B hatte ja schließlich Wiederspruch eingelegt.
Oder muss Nachbar B diesen Überbau hinnehmen, es ist ja eine Baulast vorhanden, allerdings ist auf seinem Grundstück dadurch 200 qm nicht mehr bebaubar und Nachbar A hat sich ja nicht an die Baugenehmigung gehalten.
Es handelt sich hier um einen Betrug des ehemaligen Nachbar von A( der kann nicht mehr belangt werden, da schon gestorben). Zu welchen Last geht nun dieser Betrug?



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