Re: Lärm im Mischgebiet


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Gesendet von Gabriele Loh-Hennings+Peter Hennings am 17 Juni, 2015 um 14:25:58:

Antwort an: Re: Lärm im Mischgebiet posted by Ullrich am 30 Maerz, 2005 um 14:35:53:

: Ja der Hauptfehler ist, dass wir im Mischgebiet unsern Wohnort gewählt haben. Der zweite Fehler ist, dass seit dem Jahr 2000 bereits wieder 15 Jahre verstrichen sind, in denen wir nicht viel erreicht haben. Der dritte Fehler darf jetzt nicht sein, einen Anwalt zu wählen, der sie blindlings um zu verdienen in irgendwelche Prozesse treibt. Grundsätzlich ist für sowas das Gewerbeaufsichtsamt zuständig als ein erster Ansprechpartner. Beschwerde dort schriftlich einreichen am besten mit einem qualifizierten Anwalt.Der kostet, schon wieder... Sollten die nichts tun, so könnten Sie einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB geltend machen, was das Arbeiten bei offenen Toren und einem Dobermann seit zwei Jahren mit dauer bellen betrifft. Evtl. mal im BImSchG nachlesen, ob das Gewerbe KFZ unter den Anlagenbegriff fällt.
: Grenzwerte für Schallimmissionen im Mischgebiet bekannt?
: Soweit mir bekannt ist, hat man in Mischgebieten (mit Rücksicht auf die durchgehend arbeitenden Gewerbebetriebe) keinen Anspruch auf Einhaltung der für reine Wohngebiete vorgeschriebenen gesetzlichen Mittags-Ruhezeit (13 - 15 Uhr).
: Die Unterschiede in den erlaubten Grenz-Schallimmissionen sind zwischen reinen Wohngebieten und Mischgebieten recht erheblich (eine Steigerung um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden):
: Reine Wohngebiete Tag : 50 dB(A) Nacht : 35 dB(A)
: Dorf- und Mischgebiete Tag : 60 dB(A) Nacht : 45 dB(A)
: Es kann sein, dass die Grenzwerte von den Geräusch-Verursachern überschritten werden, dies müsste man ggf. messtechnisch nachweisen (Gutachten). Man kann sich also erstmal an das zuständige Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtamt oder die Immissionsschutzbehörde wenden, in vielen Städten besteht die Möglichkeit, dass die Ämter solche Messungen im Sinne ihrer Bürger selbst durchführen. Wenn die Gemeinde beim Messen nicht helfen kann, hilft ein privates schalltechnisches Gutachten.
: Lärm der von Gewerbebetrieben erzeugt wird, muss zwar bis zu einem gewissen Grad, aber doch nicht grenzenlos hingenommen werden. Die Beurteilung richtet sich im Wesentlichen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm). Hier sind Lärm-Immissionsrichtwerte festgelegt, abgestuft nach der Gebietsart (z. B. Mischgebiet, Gewerbegebiet).
: Es geht ja gerade eine sogennante Luftreinhalterichtlinie durch die Medien. Eine sogennante EU-Umweltlärmrichtlinie ist auch schon beschlossen, aber noch nicht klar, was diese genau regelt.
: Grenzwerte auch hier: http://www.stadtklima.de/stuttgart/l98/grenzw.htm
: Ein günstiges Lärm-Messgerät gibt es beispielsweise bei conrad.de.
: Welche Stadt? 25782 Welmbüttel , Dithmarschen

: Gibt viele Lärmopfer und Urteile dazu: Wir sind die direkten Nachbarn und haben Mieter. Zwar seien auch Gewerbebetriebe im Mischgebiet nicht völlig ausgeschlossen, jedoch nur solche zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich störten. So liege der Fall aber hier. Das Bellen und Jaulen des Hundes, den Anspruch auf Ruhe, insbesondere am Abend und an Sonn- und Feiertagen, der auch den Bewohnern eines Mischgebiets zustehe, zu beeinträchtigen.
: Beschluss vom 13.3.2003 - 5 S 2771/02 - rechtskräftig


So, nun habe ich Ihren Text genutzt, da viele Gemeinsamkeiten zu lesen waren.

Nur kurz, ich habe 1999 dieses Haus gekauft und besagte Person wohnte hier zur miete.
Bekam dann die Gelegenheit das Gebäude zu kaufen in dem er werkelte. Und erweiterte Stück für Stück seine Kfz Werkstatt. Am 22.08.2008 holzte er unsere Tannen ab, so erweiterte er seine Auffahrt, er kann nun einfacher rangieren und baute auch gleich zwei weitere Tore aus. Bei der Ortsbegehung mit rechtlichem Beistand hat er behauptet wir würden ja nie die Hecke schneiden darum musste er Hand anlegen. Tannen kommen nie wieder. Er hat dann ein paar Kirschlorbeeren gepflanzt.
Er ist selber ein sehr lauter, bedrohlicher Mensch. Mit Dobermann ( immer wieder neu ) an seiner Seite.

Wie ein Trichter sind zu uns seine Garagentore geöffnet.

Was können wir nur tun!?




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