Grenzbebauung Carport mit Schuppen


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Abgeschickt von Thomas Kuhn am 20 Mai, 2005 um 13:58:04

Wohnort Niedersachsen; Unser Nachbar hat bereits ein kleineres Carport an der Grundstücksgrenze gebaut. Ich möchte jetzt das maximal längste, zulässige Carport inkl. Schuppen bauen was erlaubt ist. Zudem möchten wir geren ein schräges Dach vom Haus (ca. 3,4m Höhe) abwärts bis zur Grundstücksgrenze (ca. 2,2m Höhe) haben. Die Breite (Haus-Grenze) also Carportbreite beträgt 4m. Wenn ich die Landesbauordnung richtig verstehe darf ich insgesamt eine max. Baulänge von 9m als Grenzbebauung einplanen. Davon soll 3,5m der Schuppen sein. Zudem habe ich auch etwas von max. 36qm Grundfläche gelesen, das würde ja genau hinkommen, oder? Dann steht dort noch etwas von 3m max. Höhe. Das ist bei einem schrägen Dach für mich schwierig zu verstehen. Wird das nur an der Grenze gemessen oder ist damit der höchste Punkt, also an unserem Haus gemeint. Oder wird der Mittelwert genommen.

Die Fragen zusammengefasst:
1) 9m lang, 4m breit; Ist das zulässig?
2) 36qm Grundfläche; Habe ich diesen Grenzwert erreicht.
3) 3m max. Höhe, wie ist das definiert; Was muss ich bei unserem Schrägen Dach beachten?
4) Muss ich etwas schriftlich mit dem Nachbarn vereinbaren? Oder ist das alles o.k. -ohne Zustimmung des Nachbarn- was wir planen?




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