Re: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores?


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Gesendet von cisplatin am 23 Juli, 2015 um 13:18:43:

Antwort an: Re: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores? posted by Bauassessor am 23 Juli, 2015 um 12:20:48:

: Hallo,

: wurde für die Zumauerung der Öffnung ein Bauantrag gestellt (was notwendig gewesen wäre)? Wenn ja, dann müssen Sie einen Bauantrag für die Öffnung stellen - die die Gemeinde gesagt hat.

: Schließlich nehmen Sie eine Änderung am genehmigten Zustand vor.

:
: : Liebes Forum,

: : wir sanieren einen alten Bauernhof.

: : Die Vor-Eigentümer haben des ehemalige Tennentor herausgenommen und die Öffnung zugemauert. Dies soll nun wieder zurückgebaut und das Tor wieder eingesetzt werden.
: : Es liegt keine Veränderung der Statik vor. Der nächste Nachbar ist ca. 100 m entfernt.

: : Die Gemeinde möchte einen kompletten Bauantrag haben.
: : Was tun?

: : Herzlichen Dank,

: : Corinna

Guten Tag,

danke für Ihre Antwort. Nein, das Entfernen des Tores und das Aufmauern sind wohl ohne Bauantrag durchgeführt worden. So ist z.b. auch ein Fenster in 5 m Höhe vorhanden.

Freundliche Grüße

Corinna




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