Re: Förderung EnBW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Lutz am 29 Juli, 2015 um 08:42:26:

Antwort an: Re: Förderung EnBW posted by Bauassessor am 27 Juli, 2015 um 09:59:51:

Die Weitergabe des Fördergeldes könnte gegen die Förderrichtlinien verstossen. Lassen Sie sich als erstes mal das angeblich unterschriebene Schriftstück vom Bauträger vorlegen. Man könnte wenn der Bauträger Ihnen etwas vorformuliertes zur Unterschrift vorgelegt hat an eine unwirksame AGB-Klausel denken. Und wenn Sie wirklich mit einem Bauträger gebaut haben müsste die Verpflichtung im Notarvertrag stehen, sonst wäre sie unwirksam. Viele Leute verwechseln Bauträger mit Generalunternehmer. Beim Bauträger kauft man mit der ersten rate das Grundstück während beim Generalunternehmer das Grundstück Ihnen vorher schon gehörte. Bauträger oder nicht ? Was stand wo drin ???

: Das mit dem Anwalt klingt doch schon einmal gut - ohne Einblick in die Unterlagen kann Ihnen hier niemand eine verlässliche Auskunft geben.

:
: : Hallo zusammen,

: : ich habe mal eine Frage, wir haben vor 1 1/2 Jahren mit einem Bauträger ein EFH bauen lassen. Wir haben uns für eine Wärmepumpe entschieden, die in Baden-Württemberg von der EnBW gefördert wird. Jetzt kommt der Bauträger und will die Förderung für sich einstreichen. Ist dies zulässig? Die EnBW hat uns bereit vor 2 Monaten die Summe überwiesen. Laut bauträger haben wir das damals wohl auch etwas dahingehend unterschrieben, jedoch kann ich nichts in unseren Unterlagen finden. Ich finde die ganze Sache etwas dubios, zumal es um eine nicht unerhebliche Summe geht. Die Nachbarn die ebenfalls mit diesem Bauträger gebaut haben, haben entweder schon bezahlt oder denken wie wir gleich! Wir haben schon mit dem Gedanken gespielt zum Anwalt zu gehen! Kennt sich hiermit jemand aus? Tipps?

: : Herzliche Grüße





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]