Re: DG-Ausbau Schwarzbau


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 30 Juli, 2015 um 12:08:09:

Antwort an: DG-Ausbau Schwarzbau posted by stefan am 30 Juli, 2015 um 09:09:49:

Guten Tag!

Ist Ihre Gemeinde gleichzeitig auch die Untere Bauaufsichtsbehörde? Wenn ja, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie sich offiziell derart zu Ihrem Dachgeschoss äußert.

Bezüglich Ihrer Frage gilt ansonsten aber: Ja, kann sie. Nennt sich Opportunitätsprinzip.

Auch wird die beitragsfestsetzende Stelle vor Erlassen des Bescheids wohl nicht ohne Not alle Baugenehmigungen durcharbeiten. Für das Entstehen der Beitragspflicht ist möglicherweise auch allein die tatsächliche Nutzung ausschlaggebend und nicht irgendwelche (historischen) Akten-/Genehmigungslagen des Bauaufsichtsamtes. Dies wäre heute mit den ganzen genehmigungsfreien Vorhaben sowie Freistellungs-/Kenntnisgabeverfahren im Bereich der technischen Infrastruktur wohl auch nicht mehr zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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