Abgeschickt von JR am 22 Mai, 2005 um 13:58:57
Antwort auf: Höhe Grundstückspreis erschlossen / nicht erschlossen von Sonnenblume am 22 Mai, 2005 um 13:03:57:
: Wir möchten uns von Privat ein Grundstück (Baulücke in bestehendem Wohngebiet) kaufen. Der Verkäufer sagt er möchte den ortsüblichen Preis/qm. Allerdings hat diese Grundstück noch keinerlei Anschlüsse wie zum Beispiel Kanal, Wasser, Strom usw. die durch eine ungünstige Baulage auch viele Meter weit gelegt werden müssen. Das kostet also!
: Nun meine Frage: Kann man hier von erschlossenem Bauland sprechen und den selben Preis verlangen (ortsüblich) wie im örtlichen Neubaugebiet wo alle Anschlüsse schon im Quatratmeterpreis enthalten sind?
: Vielleicht kann uns ja jemand einen Rat geben :)
Hallo,
das Bauland ist erschlossen, denn sonst dürfte man dort nicht bauen.
Die Anschluß-Kosten für Kanal-Wasser-Strom-Telefon-usw. sind meist erst durch den Bauherrn zu bezahlen und sind abhängig von der Hausgröße und der Leistung(Strom).
Die im Grundstückspreis enthaltenen Erschließungskosten beziehen sich im allgemeinen auf die Straße - Beleuchtung - Gehwege - öffentliche Bepflanzung - Kinderspielplätze usw.
Mein Tip(p):
Bei allen Behörden nachfragen, was das alles kostet, pro m² maximale Geschoßfläche oder/und Grundstücksfläche - mit/ohne Kellerfläche/Garagen usw.
Jede Gemeinde hat da unterschiedliche Satzungen. Die Abwasser(Zweck)Verbände ermitteln auch auf ganz unterschiedliche Weise ihre anteiligen Anschlußkosten.
Schönen Sonntag
Josef