Re: Stornogebühren nach Kündigung Bauvertrag (Architektenkosten)


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Abgeschickt von JR am 22 Mai, 2005 um 14:10:49

Antwort auf: Stornogebühren nach Kündigung Bauvertrag (Architektenkosten) von Michaela am 18 Mai, 2005 um 14:55:38:

Ist der Bauantrag eingereicht und das Vorhaben nun genehmigt ?

Wenn ja, dann stehen dem Entwurfsverfasser ca. 2,7 % aus den anrechenbaren Baukosten zu, was natürlich abhängig ist von den Verträgen mit der Massivhausfirma.

Eine genaue Berechnung kann man machen, wenn man die anrechenbaren Baukosten kennt.

Schönen Sonntag

Josef





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