Re: Baugenehmigung auf noch Bahnflächen


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Gesendet von P. Neumann am 21 August, 2015 um 13:08:10:

Antwort an: Baugenehmigung auf noch Bahnflächen posted by Tom am 21 Februar, 2007 um 11:03:34:

: Hallo in die Runde,

: mich würde interessieren, ob es möglich wäre, eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn das Grundstück auf dem man bauen möchte noch nicht entwidmet ist

Wenn es sich um ein Bauwerk komplett ohne Bahnnutzung handelt, ist das ohne Entwidmung ("Freistellung") nicht möglich. Beispiel: Sie wollen dort ein privates Einfamilienhaus bauen oder eine Tankstelle errichten. Das geht ohne Entwidmung nicht. Denn Bahngrundstücke besitzen einen besonderen rechtlichen Status.

Ein anderer Fall sind gemischt genutzte Bauwerke wie z.B. Bahnhofsgebäude. Dort gibt es ja oft auch Wohnungen oder Gewerbeeinheiten im Haus, z.B einen Kiosk, eine Bäckerei oder eine Arzt-Praxis. Hier ist keine Entwidmung nötig, wenn dort eine Bahnnutzung vorhanden ist. Es greift dann eine Doppelzuständigkeit: Für die Bahnräume ist das Eisenbahnbundesamt die Genehmigungsbehörde. Für die Wohnungen und Gewerbeeinheiten im gleichen Haus ist hingegen das Bauamt der Stadt bzw. des Landkreises zuständig. Das Grundstück insgesamt bleibt weiterhin als Bahnanlage gewidmet, solange dort ein Bedarf an der Bahnnutzung besteht. Es ist sogar so, dass sich solche Grundstücke bei aktiver Bahnnutzung gar nicht entwidmen lassen. Dennoch können natürlich die Wohnungen / die Gewerbeeinheiten ganz normal genutzt werden, wenn dies mit dem Bauamt abgestimmt ist.



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