Lüftungslärm im Allgemeinen Wohngebiet


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Gesendet von HaPe am 24 August, 2015 um 12:33:09:

Die Situation: Hier steht quasi eine ganze Siedlung in einem Allgemeinen Wohngebiet. Typischerweise sind bei allen Häusern die Schlafzimmer nach Osten gerichtet.

Östlich grenzt ein Mischgebiet. Dies besteht über eine Tiefe von mehreren 100 Metern aus Wohnhäusern und Schulen. Die Schule, die direkt an der Gebietsgrenze steht, wurde energetisch saniert und bekam eine neue glatte Metall-Glas-Aussenfassade und die vorgesetzte Sporthalle (Grenzbebauung) eine Be- und Entlüftung, die vorwiegend mit dem Ziel betrieben wird, das Gebäude in den Nachtstunden zu kühlen.

Unverständlicherweise wurden die beiden mannsgroßen Be-/Entlüftungseinrichtungen auf dem Dach der Turnhalle in Ost-West-Richtung errichtet und die Dinger blasen ihren Lärm direkt an die Schlafzimmer und zusätzlich indirekt der Refexionsschall des mehrstöckigen Schulgebäudes.

Die Be-/Entlüftung in Nord-Süd-Richtung hätte auf den Sportplatz oder ein weiter entferntes Schulgebäude geblasen und die Belästigung minimiert oder ganz eliminiert.

Eine Immessionsmessung hat ergeben, dass die Geräuschentwicklung rund um die Uhr in den 3 verschiedenen Entlüftungsstufen 42, 44 bzw 47 dB beträgt. Die niedrige Stufe tagsüber, die beiden höhen alternieren in der Nacht. Ohne Lüftung existiert tagsüber 35 dB Schallpegel. Das betrifft alle Hausbesitzer und Bewohner im "Schalltrichter".

Gab es schon vergleichbare Ärgernisse und wie wurde dagegen vorgegangen, denn es handelt sich um ein öffentliches Schulgebäude unter der verantwortung des Landratsamtes.

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