Re: geteiltes Grundstück


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 23 Mai, 2005 um 09:10:35

Antwort auf: Re: geteiltes Grundstück von Peter M. am 17 Mai, 2005 um 13:07:40:

Ich sage gleich vorweg, dass ich mich jetzt auf Erinnerungen einer Uni-Veranstaltung berufe, für die ich nicht 100%ig garantieren kann.

Soweit auf jedem Grundstück ein eigenständiger Eingang ist und die "Doppelhaushälften" nicht offensichtlich ein zusammenhängendes Gebäude bilden, ist das Vorhaben Ihres Nachbarn zulässig.

D.h. werden die beiden Hälften nur durch eine Tür an einer gemeinsamen Trenn(Innen-)wand verbunden, handelt es sich um ein Doppelhaus und ihr Nachbar hat kein Problem. Gibt es gar keine Trennwand zwischen den Hälften und es handelt sich faktisch um ein Einfamilienhaus, müßte meiner Meinung nach die Teilung wieder rückgängig gemacht werden.

Fragen Sie bitte bei der zuständigen Bauaufsicht nach (bei ihrer Stadt bzw. beim zuständigen Kreis), um letztendliche Klarheit zu erhalten.

: Hallo

: danke für die Antwort. Ja, Doppelhäuser sind zulässig. Muss aber das Haus dann auch als Doppelhaus (zwei Eingänge etc) gebaut werden oder hat er die Möglichkeit trotzdem ein Einzelhaus mit Grenzüberbauung zu errichten, welches dem "Charakter" her, keinen Doppelhaus entspricht.

: Gruß
: Peter





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