Re: Backshop - Sonderbau


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Gesendet von Bauassessor am 02 Oktober, 2015 um 09:14:47:

Antwort an: Backshop - Sonderbau posted by Romina am 01 Oktober, 2015 um 17:31:58:

Hallo,

zunächst muss man erst einmal wissen, um welches Bundesland es sich handelt, da die Länder unterschiedliche Bauvorschriften haben.

Bei Ihrer Frage kommt es nach meiner Meinung darauf an, ob die Unnutzung als Backshop oder als Café genehmigt werden soll. Ein Backshop mit 40 (internen) Sitzplätzen habe ich noch nicht gesehen, halte ich aber nicht für unrealistisch.

Das charakteristische einer Speisegaststätte ist sicherlich das Vorhandensein einer Küche und - i.d.R. - auch der Ausschank von Alkohol. Beides sehe ich bei einem Backshop nicht gegeben.

Vorsichtshalber würde ich einfach mal beim zuständigen Bauamt anrufen und fragen, ob ein Backshop nach ihrer Vorstellung ein Sonderbau wäre...



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