Sichtschutz Bayern


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Abgeschickt von Franzi am 23 Mai, 2005 um 12:02:27

Hallo,

mich würde interessieren, welche Vorschriften im Land Bayern für die Errichtung von Sichtschutz(mauern) gelten ? Höhe, Länge, Art, OK des Nachbarn notwendig ?
Ich würde gerne als Sichtschutz und auch Gefahrenschutz für Kinder für eine größere Terassenanlage mit einem Schwimmteich eine Sichtschutzmauer aus Naturstein (Jura o.ä.) IM Grundstück (ca. 1m pararell zur eigentlichen Grundstücksumzäunung) errichten. Höhe ca. 165 cm

Kennt jemand die Vorschriften für das Land Bayern?
Bin auf die Antworten gespannt
Franzi



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