Re: GRZ ändern Hausbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 15 Oktober, 2015 um 22:06:37:

Antwort an: Re: GRZ ändern Hausbau posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Oktober, 2015 um 23:06:03:

mit "halben unterirdischen Wohngeschoss" ist ein Nicht-Vollgeschoss mit Wohnräumen gemeint. Der Vorschlag funktioniert aber nur, wenn die BauNVO von 1990 anzuwenden ist. Sollte eine ältere BauNVO gelten, funktioniert der Plan nicht, da dann auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen auf die GFZ anzurechnen sind.


: Hallo Josef,
: ich kenne die Örtlichkeiten nicht. Bei Hanglage sollten Sie mit einem "halben unterirdischen" Wohngeschoss arbeiten, so dass Sie GRZ und GFZ einhalten und Ihre gewünschte Wohnfläche erreichen. Auch die Stellplätze sind dann zu realisieren.
: Ein guter Architekt wird Ihnen das realisieren können.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]