Re: Alpe mit Bewirtschaftungskonzession


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 23 Mai, 2005 um 13:00:33

Antwort auf: Alpe mit Bewirtschaftungskonzession von Rüdiger Matrowitz am 19 Mai, 2005 um 16:36:49:

Schönen Gruß ins Allgäu, wo das Gras grüner ist, aus dem flachen Land.

Die Trauben dafür hängen hoch. In verschiedenen Urteilen werden 120 Völker noch als Nebenerwerb eingestuft. Für diesen Fall gab es auch kein privilegierten Wohnhaus.

Bei einer Bienenzucht in dieser Größe oder größer ist auch davon auszugehen, das eine Standimkerei nicht wirtschaftlich ist und eh eine Wanderimkerei erfolgen muss. Dazu braucht man kein Wohnhaus im Außenbereich.

Nach § 35 (4) Nr. 2 BauGB gibt es aber folgende Möglichkeit

2. die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit
selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Diese vier Punkte sind ALLE zu erfüllen. Gleichartig heißt auch in etwa die gleiche Größe

Vielleicht sollten Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen.

Alternativ bleibt Ihnen nur die Instandsetzung.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]