Re: Was fällt unter Bestandsschutz?


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Abgeschickt von K.D. am 23 Mai, 2005 um 13:12:58

Antwort auf: Was fällt unter Bestandsschutz? von Peter Behrend am 15 Mai, 2005 um 16:11:02:

Heißt das
: - Isolierung (Massivwände als Außenwände)
das die alten Außenwände durch neu Massivwände ersetzt werden ???

Sind hier tragende Bauteile betroffen???
: - neue Innenraumaufteilung

Vom einfachen Bestandsschutz gedeckt sind Unterhaltungs-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, nicht aber die qualitativ und quantitativ wesentliche Änderungen und die Neuerrichtung, bzw. ein derart tiefer Eingriff der einer Neuerrichtung gleich kommt.

Vom Bestandsschutz gedeckte Reparaturen liegen nur vor, wenn die Identität der baulichen Anlage erhalten bleibt. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der erforderliche Eingriff in die Bausubstanz so intensiv ist, dass er eine statische Nachrechnung der gesamten Anlage notwendig macht. So geht bereits durch die Erneuerung des Drahtgeflechts einer Einfriedung unter Belassung der Pfosten der Bestandsschutz unter.

Fraglich ist auch, ob die genehmigte Nutzung gleich bleibt.




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