Abstandsflächen


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Gesendet von Held Friedrich am 04 November, 2015 um 19:46:33:

Liebe Forumleser,

neben meinem Grundstück werden 3 Wohnblöcke mit je 19 Wohnungen gebaut. Die Stadt Simbach am Inn hat hierzu für den privaten Bauträger einen Bebauungsplan erstellen lassen, der jedoch zu meinem Grundstück keine Bemaßung enthält. Aufgrund des gültigen Bebauungsplans beantragte der Bauträger die Freistellung bei der Stadt Simbach am Inn. Als Nachbar erhielt ich keinerlei Information vom Bauantrag noch von der Freistellung. Das nächstgelegene Gebäude zu meiner Grundstücksgrenze wurde so erstellt, dass die geringste Abstandsfläche 10,30 mtr. beträgt. Das Gebäude hat eine Tiefe oder Breite von 15,90 m + Balkone mit einer Breite von 2,70 m. Das Gebäude überschreitet daher das 16 m Privileg, da die Balkone nicht 1,50 m sondern 2,70 m breit sind.
Der gesamte Baukörper hat daher eine Breite (Tiefe)von 17,60 m und ist 5 Stockwerke hoch. Die gesamte Abstandsfläche müsste daher bei 5 Stockwerken ohne Einbeziehung des Daches 14 mtr. betragen. Liege ich hier richtig ?



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