Re: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 26 November, 2015 um 19:20:44:

Antwort an: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich? posted by B.Jandel am 25 November, 2015 um 02:17:28:

Wenn das Wirtschaftsgebäude nicht mehr genutzt wird und dann 1997 in der ungenutzten Version abbrennt, frage ich mich auf welcher Grundlage denn der Wiederaufbau erfolgt ist. Vor allem, wenn die fortgesetzte Nutzung zu diesem Zeitpunkt anscheinend schon nicht vorgesehen ist. Wiederaufbau kann eigentlich nur auf der Grundlage von § 35 Abs. 4 Nr. 3 erfolgt sein. Die würde aber eine vorhandene privilegierte, also zulässige Nutzung voraussetzen und unterstellen, dass diese Nutzung auch fortgesetzt wird.

Voraussetzung für eine jetzige Umnutzung nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB ist das Vorliegen eines Gebäudes, das privilegiert ist. Das scheint mir nach der Beschreibung nicht mehr der Fall zu sein, 20 Jahre nach Aufgabe der Nutzung.


: Hallo,
: folgender Fall:
: Ein Wirtschaftsgebäude an einem Hof (Außenbereich) wird bis 1995 landwirtschaftlich genutzt. 1995 wird landwirtschaft aufgegeben, das Wirtschaftsgebäude steht ungenutzt leer, Es kommt schließlich 1997 zum Brand im Wirtschaftsgebäude, der erste Stock sowie Dachstuhl brennt komplett nieder. Das Gebäude wird im ersten Stock neu aufgebaut, neue Mauern, neuer Dachstuhl.
: Es wird nach der Neuerrichtung aber weiterhin nicht mehr genutzt, da keine Landwirtschaft mehr betrieben wird am Hof. Nun ist die Frage, kann man in diesem Fall das Gebäude beispielsweise Umnutzen (z.B. zu einem Veranstaltungs- oder Vereinshaus). Unklar ist, ob das Gebäude durch den Brand die Priviligierung zur Umnutzung verloren hat, oder ob dies unerheblich ist. Der Standort des Gebäudes ist Bayern, sodass die 7 Jahres Frist nicht zur Anwendung kommt.
: Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.





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