Feuerwehrzufahrt Baumfällung


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Gesendet von Wolfgang am 06 Dezember, 2015 um 13:02:21:

Wertes Forum, hier meine Frage. Ich wohne in Berlin Lichterfelde in einem Genossenschafts-Wohnkomplex der 20ger Jahre. Die Häuser sind 2(?) stöckig (EG, 1. und 2. OG)und umfassen in einem Rechteck einen Innenhof von etwa 40x100 m Kantenlänge. An beiden Enden befinden sich Zufahrten, die in einem kleinen Parkplatz münden, der weitere und überwiegende Innenteil ist nicht mit PKW oder LKW befahrbar. Darin befindet sich ein alter, gesunder Baumbestand sowie ein Kinderspielplatz.
Die Genossenschaft baut nun im kommenden Jahr die Dächer zu Wohnraum aus. Die Gebäudehöhe ändert sich nicht, lediglich Wohneinheiten werden auf den Dächern hinzugefügt und die Zahl der Stockwerke erhöht sich. In diesem Zusammenhang sollen die Bäume im Innenhof weitgehend gefällt werden um Feuerwehrzufahrten zu schaffen. Bisher gab es keine Feuerwehrzufahrten im Innenhof. Meine Frage ist nun (ungeachtet des Sicherheitsaspektes)welche bauliche Regelung dieses vorschreibt. Gesetzliche Vorschrift vs. Empfehlung? Versicherungsanforderung? Viele der Mieter würden den wirklich schönen Baumbestand (Linden, Kiefern und Tannen) gerne erhalten wissen, da diese den Wohnwert erheblich erhöhen.
Vielen Dank vorab, Wolfgang



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