Re: Schäden und Wertminderung des Kellers


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Abgeschickt von Heinz am 26 Maerz, 2005 um 17:04:59:

Antwort auf: Schäden und Wertminderung infolge Nichtausführung des Kellers als von E. Winkler am 23 Maerz, 2005 um 18:00:28:

Keller mit dem Abdichtungssystem "weiße Wanne", Bodenplatte in WU-Beton, Außenwände d = 24 cm und Ortbeton in WU-Beton, Abdichtung der Wand-Sohlenfuge mit Pentaflex, Wandstöße mit FTS-Element oder was? Vorgeschriebene Standortuntersuchung nicht durchgeführt? Meinen Sie, der Keller hätte als Komplettwanne gebaut werden müssen? Dass wird nicht gerne gemacht weil teuer. Aber Wannen haben auch Nachteile. Rissbildung und Unterspülung kommt hier vor. Wasser sucht sich früher oder später seinen Weg. Die Höhe der Minderung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Das kann nur ein Gutachter ermitteln. Man geht nach erfolgloser Nachfristsetzung ins selbständige Beweisverfahren. Bei einem späteren Verkauf des Hauses wären sie in diesem Punkt immer offenbarungspflichtig, da sie sonst arglistig täuschen würden. Die Käufer nutzen sowas natürlich, um den Preis runterzudrücken. Setzen Sie dem Verkäufer eine Nachfrist.




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