Re: Badesteg


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Abgeschickt von K.D. am 25 Mai, 2005 um 07:21:24

Antwort auf: Badesteg von Robert am 23 Mai, 2005 um 14:09:12:

Nach § 69 (1) Nr. 8. f BauO LSA benötigen Stege ohne Aufbauten in und an Gewässern keiner Baugenehmigung.

Die Baugenehmigungsfreiheit läßt jedoch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht außer acht. Das heißt, alle anderen gesetze sind zu beachten. Hier könnte eine Genehmigung nach Wasserrecht und /oder Naturschutz erforderlich sein.
Bei Pachtland ist zu vermuten, das auch der Grundstückseigentümer zustimmen muß.



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