Re: Grenzbebauung Schuppen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 29 Januar, 2016 um 09:31:16:

Antwort an: Grenzbebauung Schuppen posted by Olga Mittelstädt am 28 Januar, 2016 um 21:15:12:

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie und Ihre Nachbarin vereinbart, dass Sie kein Problem damit hat, wenn Sie einen Schuppen auf die Grenze bauen.

Die Eintragung einer Baulast bedeutet aber, dass Ihre Nachbarin AUF IHREM GRUNDSTÜCK evtl. Nutzungsrechte nicht mehr nutzen kann. Das war ihr bei der Einverständniserklärung aber vielleicht gar nicht bewusst? Insofern sehe ich da aus juristischer Sicht zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Da Sie offensichtlich einen baurechtswidrigen Zustand hergestellt haben, sind Sie jetzt auch dafür sorgen, dass das ganze legalisiert wird. Dazu benötigen Sie die Baulast, zu der sich Ihre Nachbarin aber noch nie bereiterklärt hat... Sie hatte nur kein Problem damit, wie Sie Ihr Grundstück nutzen, wohl aber damit wie Sie die Grundstücksrechte von ihr beschneiden wollen.


: Wir haben folgendes Problem:
: 2009 heben wir mit unsererer Nachbarin ein Teilgrundstück 2m breit an unserer Nordseite getauscht und im Einverständdnis mit Ihr mit einem Schuppen Bebaut.
: Ihr Einverständnis ist notariell beglaubigt. Jetzt hat sie beim Landratsamt das Grundstück auf Grenzbebauung überprüfen lassen und verweigert uns die notwendige Baulast, die wir für einen nachträglichen Bauplan benö-
: tigen. Kann sie eigentlich ihre beim Notar gegebene Erlaubnis auf diese Weise überhaupt widerrufen?
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]