Re: Neubau nach Brand


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Gesendet von Meck01 am 01 Februar, 2016 um 15:23:53:

Antwort an: Re: Neubau nach Brand posted by Dirk Baumeister am 31 Januar, 2016 um 08:24:40:

Guten Tag,

in seltenen Fällen findet sich eine sog. „Elementarschadenregelung“ als textliche Festsetzung im Bebauungsplan, die Eigentümern im nicht selbst verschuldeten Katastrophenfall (z. B. Verlust der Gebäude durch Brand oder Naturereignisse) erlaubt, den Bestand wieder neu zu errichten. Ist aber eher seltene Ausnahme.

In jedem Fall dürften Ihre Fragen am einfachsten durch ihr örtliches Bauamt beantwortet werden.

: Selbstverständlich ....

:
: : Hallo,
: : bei mir wurde bei einem Brand in B-W eine Maschinenhalle im Aussenbereich völlig zerstört. Jetzt meine Frage: brauche ich zum Wiederaufbau eine neue Baugenehmigung, auch wenn ich auf die alten Fundamente baue?




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