Re: Partyraum


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Abgeschickt von K.D. am 26 Mai, 2005 um 07:19:12

Antwort auf: Partyraum von Jörg Müller am 25 Mai, 2005 um 17:53:51:

Bestandschutz durch Verjährung tritt normaler Weise nicht ein.
Durch die Rechtslage in der ehemaligen DDR gibt es aber eine besondere Gesetzeslage für die neuen Bundesländer bei sogeannten Bevölkerungsbauwerken.

Auch kann man sich durch ein Bußgeld nicht "freikaufen".

Die Alternative wäre ein nachträglicher Bauantrag unter der Voraussetzung das der Anbau auch genehmigungsfähig ist.




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