Auslegung Par. 34 BauGB


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Gesendet von Beyer, Ramona am 23 Februar, 2016 um 14:36:25:

wir in einem unbeplanten Innenbereich ein bisher unbebautes Gartengrundstück bebaut, ist es für den Bauherren dann zulässig, sich als Vergleichsobjekte für den Neubau durch Nutzungsänderung entstandene Wohnkomplexe aus ehemaligen Gewerbebauten in der Nachbarschaft heranzuziehen? Gelten für die Einbeziehung der unmittelbaren Nachbargrundstücke nicht auch die mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücke? Durch die Orientierung an den herausstechenden Wohnkomplexen in Größe, Höhe und Massigkeit würde der Charakter der Wohngegend empfindlich verändert und die Wohnqualität der unmittelbaren Nachbarn beeinträchtigt.



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