Re: Badesteg


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Abgeschickt von K.D. am 26 Mai, 2005 um 16:55:38

Antwort auf: Re: Badesteg von Robert am 26 Mai, 2005 um 12:51:19:

Selbstverständlich gelten die Gesetze für alle Grundstücke unabhängig vom Eigentum. Der sachliche
Geltungsbereich des Wassergesetzes ist nicht eingeschränkt. Es gilt für oberirdische Gewässer, das Grundwasser und Niederschlagswasser. Gleiches gilt für die Natur im besiedelten und unbesiedeltem Bereich.

Die beliebte und verbreitete Auffassung: "Das ist doch mein Grundstück, da kann ich machen, was ich will" ist leider grottenfalsch.

Ebenso hilft meist: "Das habe ich nicht gewußt" auch nicht weiter. Der Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht" gilt leider.

Die Behörde wird aber wahrscheínlich zuerst entscheiden, gegen wen sie gegebenenfalls ihre Verfügung richtet. Sie kann den Grundstückseigentümer heranziehen oder auch die Leute, die die Stege errichtet haben.

Aber vielleicht wird es ja gar nicht so schlimm.

Problematisch wird es meist, wenn irgendeiner über die Stränge schlägt und da einen richtigen Klopper ans Wasser haut. Der muß dann beseitigen und schei---- alle anderen mit an.




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