Re: Baulinie


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Abgeschickt von JR am 26 Mai, 2005 um 21:37:33

Antwort auf: Baulinie von Franzi am 25 Mai, 2005 um 23:19:31:

wenn er sich im ursprünglichen Baufenster bewegt, also das von vor 20 Jahren, dann kann er bestimmt bauen unter der Voraussetzung, daß er mit beiden Häusern zusammen gerechnet das Maß der baulichen Nutzung einhält - GRZ und GFZ -

Der Gemeinderat kann jedoch auf Antrag eine Befreiung für die Überschreitung der Baulinie aussprechen - passiert leider öfter als einem lieb ist.

Schönen Abend
Josef




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