kaputes baumaterial ,darf der kunde das bei neulieferung behalten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von GROßMANN am 03 April, 2016 um 20:53:26:

hallo,ich bin Unternehmer und habe eine Bauauftrag in Arbeit des Zaunbaus.Der kunde hat den zaun gekauft und bezahlt. Beim Bau is mir das Missgeschick passiert das ich ein zaunsfeld zu kurz gemacht habe.ich habe ein neues geliefert bezahlt den kunden nicht!!!!!!!!!!! in Rechnung gestellt. Der kunde sagt nun aber das er sich aber das zu kurze Feld behalten will weil er es ja bezahlt hat.darf er dies bzw hat er das recht darauf?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]