Re: Kinderspielhaus/Stelzenhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Peteman am 26 Mai, 2005 um 21:49:20

Antwort auf: Kinderspielhaus/Stelzenhaus von papa am 26 Mai, 2005 um 09:38:22:

Hallo
Es muss eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegen und der Zustand muss unzumutbar sein. Sicherlich ist immer jeder Fall invidiuell zu betrachten. Unzumutbar wäre zum Beispiel, wenn der Hochsitz 3,5 Meter vor dem Küchenfenster steht, so das Licht und Sicht gewaltsam weggenommen wird. Ich würde darauf achten, das keine Fenster vom Spielhaus in Richtung vom Nachbargrunstück zeigen, ansonsten
wenn man nicht direkt auf sein Tisch schauen kann
und viel Rasen dazwischen liegt, ist er auch nicht unbedingt beeinträchtigt. Allerdings sollte das Spielhaus den Landesbauordnungen entsprechen.
Mfg
Peteman




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]