Re: Dachsanierung in BW


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 05 April, 2016 um 07:58:34:

Antwort an: Dachsanierung in BW posted by Rafael am 03 April, 2016 um 23:53:13:

Normalerweise dürfen Instandhaltungsarbeiten ausgeführt werden. Es ist allerdings genauestens darauf abzustellen ob diese auch wirklich erforderlich sind.

Ich würde das nicht riskieren und damit womöglich den Bestandsschutz auf die Kippe stellen! ........ sondern mir diesbezüglich eine Genehmigung einholen.

Guckst Du

http://www.baunetz.de/recht/Bestandsschutz_durch_Abbrucharbeiten_gefaehrdet_Besondere_Intensitaet_der_Objektueberwachung_erforderlich__44456.html

und guckst Du

http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/1709/0/

und

http://lexetius.com/2000,776

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Hallo zusammen,

: ich möchte mein EFH kernsanieren. Es befindet sich im Aussenbereich und hat Bestandschutz. Ich habe keine Genehmigung von der Bauaufsicht das Haus abzureisen und mit den selben massen neu zu bauen. Ich wurde auf die Möglichkeit einer Kernsanierung hingewiesen.

: Ich will eine Firma beauftragen des jetzige Dach abzubauen und es in der Form wieder auf zu bauen. Keine Änderung der Dachneigung, die Dachfläche bleibt die selbe, Fristhöhe gleich. Es kommen halt neue Materialien hin.

: Kann die Firma das so machen oder muss ich wieder zur Bauaufsicht.
: Das EFH steht in BW in der nähe von Villingen Schwennigen.

: Danke für Eure Hilfe.





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