Re: baugenehmigung


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Abgeschickt von JR am 26 Mai, 2005 um 21:50:57

Antwort auf: baugenehmigung von babi dattner am 22 Mai, 2005 um 19:42:44:

wenn Sie sich an den Bebauungsplan gehalten haben und halten werden, die Abstandsflächen eingehalten sind usw., dann reichen Sie den Vorbescheid ein, welcher geprüft und - falls alles in Ordnung ist - sicher ohne Verzögerung positiv beschieden wird.

Der Nachbar wird dann ganz bestimmt die Eingabeplanung auch nicht unterschreiben und gegen die spätere Baugenehmigung Widerspruch einlegen - das prüfen dann nacheinander das Landratsamt, die oberste Baubehörde und, falls er (Nachbar) immer noch nicht aufgibt, das Verwaltungsgericht, das dauert etwa 3 Jahre und wenn die Richter dann was finden, dann entzieht man Ihnen nach 4 Jahren die Baugenehmigung und das Ganze wird zum Schwarzbau !

Ist so geschehen - im NordOsten Münchens.

Aber, beruhigen Sie sich, das Haus steht noch, ist inzwischen genehmigt und der Nachbar hat für seine jetzige Unterschrift einen Batzen Geld bekommen ...

mein Tipp: vielleicht bietet man dem Nachbarn jetzt schon etwas Geld an ? ;-)


Schönen Abend
Josef




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